Zwischen dem Steuerrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht oder dem bürgerlichen Recht bestehen Wechselwirkungen. Egal ob Sie Unternehmer, Kapitalanleger, Investor oder Privatperson sind, stets müssen Sie Ihre Interessen rechtlich fixieren und notfalls gerichtlich durchsetzen.
Damit stellt sich die Frage, welchen Berater Sie benötigen. Einen Rechtsanwalt oder doch einen Steuerberater? Wir meinen, Sie benötigen beide und am besten in Personalunion. Das spart Kosten und vermeidet vor allem Fehler, die dann zu noch höheren Kosten führen. Was nützt Ihnen eine hochkompetente und teure juristische Beratung, wenn sie steuerlich nicht abgesichert ist. Umgekehrt, was nützt Ihnen die beste steuerliche Beratung, wenn sie nicht juristisch klar und eindeutig fixiert umgesetzt wird.
In unserer Eigenschaft als Rechtsanwälte sind wir bei allen Oberlandesgerichten zugelassen und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des Wirtschaftsrechts. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen in Vertragsverhandlungen, Vertragsentwürfen rechtlich einwandfrei fixiert werden und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden können.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
Außergerichtliche Beratung
Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften
Familien- und Vermögensverwaltungsgesellschaften
Gründung, Verschmelzung, Umwandlung von Gesellschaften
Beteiligungserwerb
Unternehmenskaufverträge (Asset oder Share Deal)
Geschäftsführer- und Arbeitsverträge
Mietverträge Gewerberaum
Immobilieninvestment
Insolvenzberatung
Vertretung vor Behörden
Mediation (Vergleichsvereinbarungen)
Gerichtliche Vertretung
Vertretung in Zivil-, Finanzgerichts- und Steuerstrafverfahren
in 1. und 2. Instanz