Steuerberatung

Der Kampf ums Geld

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Unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind, der Gesetzgeber konfrontiert Sie mit komplexen Steuergesetzen, deren einziger Zweck es ist, dem Staat ein möglichst hohes Steueraufkommen zu sichern.



Eine erfolgsorientierte Steuerberatung bedeutet daher neben der Erfüllung der üblichen Deklarationspflichten eine kreative Gestaltung und Nutzung der von den Gesetzen gewährten Spielräume. Aufgrund der Doppelqualifikation unserer Partner als Rechtsanwälte und Steuerberater kennen wir die Möglichkeiten und können die Grenzen des Machbaren ausschöpfen.

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Unser Leistungsspektrum umfasst neben der klassischen Steuerberatung, wie Steuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen, insbesondere folgende Tätigkeiten:


  • Steueroptimierte Sachverhalts- und Vertragsgestaltung


Wir bieten unseren Mandanten unterjährig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an, sodass Investitionsentscheidungen und Vertragsabschlüsse von vornherein steueroptimiert gestaltet werden. Nach Ablauf des Geschäftsjahres kann rückwirkend in der Regel nicht mehr viel gestaltet werden.


  • Rechtsmittel gegen Steuerbescheide und Klage vor Finanzgerichten


Steuerbescheide sind häufig fehlerhaft und die Rechtsbehelfsstellen weisen gern die dagegen eingelegten Einsprüche zurück, wenn diese rechtlich nicht fundiert begründet sind. Bei Klagen gegen Steuerbescheide ist zu beachten, dass Finanzgerichte den Rang eines Oberlandesgerichts haben und die Richter hochkompetent sind. Erfolgreiche Klagen verlangen daher eine juristisch einwandfreie Argumentation.


  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen


Zeichnen sich bei einer Betriebsprüfung Probleme ab, muss hart verhandelt werden. Das gilt sowohl für die rechtliche Einordnung als auch für die Analyse der Sachverhalte.


  • Finanzierungsberatung


Fremdkapital ist der Turbo für die Ertragskraft des Eigenkapitals. Wir unterstützen Sie bei Bankfinanzierungen von der Aufbereitung der geforderten Dokumente bis zum finalen Bankgespräch. Wir sorgen dafür, dass die Banken keine überzogenen Konditionen und Sicherheiten von Ihnen verlangen. Die Berücksichtigung von Fördermitteln versteht sich von selbst.


  • Unternehmenskauf, Beteiligungserwerb


Wenn Sie sich an einem Unternehmen beteiligen oder ein Unternehmen kaufen wollen, sind Sie von dieser Investition vermutlich überzeugt. Fraglich ist für Sie der faire Unternehmenswert (Kaufpreis). Gehen Sie bitte davon aus, dass die Steuerberater des Verkäufers, also unsere Kollegen, die Bilanzen in Hinblick auf die Erzielung eines guten Kaufpreises einem Window Dressing unterzogen haben. Wir schauen uns das Unternehmen vor Ort an, analysieren die Bilanzen im Rahmen einer Due Dilligence und hinterfragen die Sachverhalte. Am Ende kennen Sie die Schwachstellen.


  • Strafverteidigung im Steuerstrafverfahren


Kein Wort vor Akteneinsicht, sonst sitzen Sie im falschen Film. Aber sofort einen Steueranwalt als Strafverteidiger beauftragen.


Die Besonderheit eines Steuerstrafverfahrens ergibt sich daraus, dass anders als bei einem Verstoß gegen das Strafgesetzbuch hier Strafrecht und Steuerrecht miteinander verflochten sind. Die Höhe der hinterzogenen Steuer und damit die Höhe der Strafe bestimmt sich ausschließlich nach dem Steuerrecht, obwohl das Verfahren nach der Strafprozessordnung abgewickelt wird. Aus einer Vielzahl von geführten Verfahren wissen wir, dass die Staatsanwaltschaft gern überhöhte Steuerschäden unterstellt. Soweit der Verteidiger die Tat an sich nicht bestreiten kann, muss er den Steuerschaden glaubwürdig verringern.


  • Steueroptimierte Testamente, vorweggenommene Erbfolge


Bei der Nachfolgeplanung ist unter Berücksichtigung der familiären Interessen, den betrieblichen Erfordernissen und der entstehenden Steuerlast ein für alle Beteiligten tragfähiges Konzept im Testament rechtssicher zu verankern. Vorabschenkungen können hierbei die Steuerlast minimieren.

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